Schweißrauch – eine unsichtbare Gefahr? - Novus air GmbH

Man sieht ihn kaum und doch ist er da: Bei der Metallbearbeitung durch Schweissen, Löten, Schneiden und Gravieren werden Emissionen wie Schweißrauch freigesetzt und von umstehenden Personen zwangsläufig eingeatmet. Diese Rauche wie Schweißrauch bestehen aus einem gefährlichen Gas-Partikel-Gemisch. Schon in vermeintlich geringer Konzentration ist es gesundheitsgefährdend. 

Wie gefährlich ist Schweißrauch?

Schweissrauch, Lötrauch und Schneidstaub bestehen aus verschiedenen Gasen und Millionen kleinster Ultrafeinstaubpartikel im Nanobereich, die mit dem bloßen Auge nicht erkennbar sind. Diese Schadstoffe werden eingeatmet, passieren die Mund-Nase-Barriere und dringen bis tief in die Lunge vor (alveolengängig).

Je nach Beschaffenheit des Schweissrauchs können mittel- bis langfristig schwere Atemwegserkrankungen, Krebs, Hirn- und Nervenschäden oder Erbgutveränderungen die Folge sein. Selbstverständlich müssen hier Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen werden.  

Die Wirkung von Schweißrauch darf in keinem Fall unterschätzt werden. Eine leistungsstarke Absauganlage beim Schweissen ist daher keine Kür, sondern eine dringende Pflicht für betroffene Betriebe. Auch der Gesetzgeber hat das Gefahrenpotenzial von Schweißrauch längst erkannt und regelt über Vorschriften zur Schweißrauchabsaugung den richtigen Umgang mit der Emission.

Gesetzliche Vorschriften für Schweißrauch und Schweißrauchabsaugung

Eine Schweißrauchabsaugung ist obligatorisch. Das wird auch durch die umfangreichen Auseinandersetzungen des Gesetzgebers zum Thema Schweissrauch sehr deutlich gemacht. Die einschlägigsten Vorschriften, die es bei der Absaugung von Rauchen zu beachten gibt, sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Eine nützliche Hilfestellung für die Umsetzung all der Verordnungen und Vorschriften bezogen auf Schweißrauch bieten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). In diesen ist auch festgehalten, unter welchen Bedingungen mobile Absauganlagen für Schweissrauch zulässig sind und was bei der Produktauswahl zu beachten ist. Die geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte werden ebenfalls in den TRGS festgelegt (u.a. TRGS 402, TRGS 900, TRGS 528).

Übrigens: Neben der Verpflichtung die zulässigen Grenzwerte einzuhalten, müssen die Schutzmaßnahmen auch stetig mittels Messung der Gefahrstoffkonzentration überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden.

Was gilt es beim Kauf einer (mobilen) Schweißrauchabsaugung zu beachten?

Das Wichtigste bei der Entscheidung für eine Schweißrauchabsaugung ist die Passgenauigkeit der Absauganlage für den eigenen, meist sehr individuellen, Anwendungsfall. Wo entstehen die Emissionen? Sind die Arbeitsplätze immer die gleichen? Braucht es eine Rohrleitung oder reicht eine mobile Hallenabsaugung? Möglicherweise genügen sogar kleinere Geräte, die spürbar weniger Platz benötigen?

Eine bedarfsgerechte Auslegung der Schweißrauchabsaugung erfüllt den Anspruch und berücksichtigt die Rahmenbedingungen gleichermaßen. Für die Auslegung der Absauganlage ist es daher unerlässlich, das Gefährdungspotenzial durch den Schweißrauch genau zu kennen. Mit einer Gefährdungsbeurteilung gewinnt man Klarheit über die Zusammensetzung des Schweissrauchs, kann die gesundheitsgefährlichen Eigenschaften der Bestandteile sowie die Gefährdungsklasse in Abhängigkeit des Verfahrens und der Arbeitsbedingungen ermitteln. Für eine solche Beurteilung stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

So arbeiten Novus Absauganalagen

Grundsätzlich sind die Abläufe in Schweißrauchabsauganlagen unterschiedlicher Hersteller ähnlich: Die Ventilatoreinheit sorgt für eine kräftige Absaugung. Eine erste Filterstufe filtert Grobpartikel aus der Luft, bevor diese ein hochwertiges Filterpaket umströmt, welches >99% der Partikel abscheidet. Um eine entsprechende Luftqualität garantieren zu können, wird die gefilterte Luft nochmals durch einen Feinstaubfilter geleitet, bevor sie zugfrei in den Raum zurückgeführt wird.  

Qualitative Unterschiede ergeben sich aus dem verwendeten Material, den genutzten Komponenten sowie der Komplexität und Leistungsstärke der Baugruppen.  

So gefährlich ist Schweißrauch ohne Absaugung

Noch bis in die 70er Jahre hinein war der negative Einfluss, den Schweißrauch auf den menschlichen Körper hat, massiv unterschätzt. Mittlerweise ist jedoch wissenschaftlich belegt, dass Schweißrauch, wenn er nicht abgesaugt wird, krebserregend für Mitarbeiter in Werkshalle und Werkstatt ist. Dabei ist es vollkommen egal, welches Schweißverfahren angewandt wird. Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag "Wissenswertes über Schweißrauch".