Vorschriften für Arbeits- und Gesundheitsschutz sind manchmal schwer zu verstehen. Besonders die TRGS 528 macht es einem seit ihrer Novellierung nicht leicht, die Vorgaben schnell zu erfassen. Sind Filtertürme noch erlaubt? Ist Raumabsaugung legitim? Wir sagen es Ihnen.
Was ist die TRGS?
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, kurz TRGS, liefern Empfehlungen für den Umgang mit verschiedenen Werkstoffen, welche aufgrund ihrer chemischen/physikalischen Eigenschaften potenziell die Gesundheit des Menschen gefährden. Darunter zählen auch die Gefahren beim Schweißen, geregelt in der TRGS 528. Um zu verstehen, was die TGRS sind, ist es sinnvoll sich zunächst allgemein mit den Technischen Regeln auseinanderzusetzen.
Technische Regeln sind allgemein akzeptiert als „Der Stand der Technik“. Sie beschreiben Empfehlungen oder machen Vorschläge zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Diese Technischen Regeln sind nicht zwangsläufig als Vorschrift zu verstehen. Ihnen zu folgen ist aber trotzdem sinnvoll, da sie wiederum den Weg zur Einhaltung von Gesetzen oder anderweitigen Verordnungen ebnen. Anders formuliert: Wer die Technischen Regeln gänzlich ignoriert, der muss im Zweifelsfall mit dem Vorwurf rechnen, fahrlässig zu sein.
Wer erstellt die TRGS?
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sind umfangreich. Sie informieren über die Anforderungen beim Umgang mit unterschiedlichen Gefahrstoffen aus verschiedenen Perspektiven wie der sicherheitstechnischen oder der arbeitsmedizinischen. Die TRGS 528 setzt sich speziell mit schweißtechnischen Arbeiten auseinander. Also mit den konkreten Gefahren beim Schweißen und ihrer Abwendung.
Wieso jetzt über die TRGS 528 sprechen?
Im Jahr 2021 hat es eine Novellierung der TRGS 528 gegeben. Die neue TRGS 528 ist mehr als doppelt so lang wie das vorherige Dokument. Vieles wurde konkretisiert und manche Empfehlungen haben viele Arbeitgeber verunsichert.
- Gelten Raumlüftungsanlagen noch als geeignete Maßnahme, um Gefahren beim Schweißen zu minimieren?
- Müssen Filtertürme nun ausgetauscht werden, weil nur noch Direkterfassungen die Vorschriften für Schweißarbeitsplätze erfüllen?
- Und was ist, wenn die Arbeitsrealität in Halle und Werkstatt kaum mit den Vorgaben der TRGS 528 zu vereinbaren ist?
Was verlangt die neue TRGS 528
Kurz gesagt: Die TRGS 528 konkretisiert viele Ausführungen rund um die Gefahren beim Schweißen und ihre Minimierung. Nutzer von Filtertürmen müssen sich keine Sorgen machen, denn die Raumabsaugung bleibt eine legitimierte Maßnahme, zur Einhaltung der Schweißarbeitsplatz Vorschriften.
Tatsächlich fokussiert sich die TRGS 528 vor allem auf die Einhaltung der Grenzwerte sowie die Prüfung, ob die Belastungen durch den Einsatz des Stands der Technik zusätzlich gesenkt werden können. Das sogenannte Minimierungsgebot. Als besonders wirksam durch die TRGS 528 eingestuft ist die Schweißrauch-Absaugung nahe der Emissionsquelle. Und hierin liegt auch schon die Ursache für viele Irritationen. Allerdings, und diese Limitation gilt für die alte wie die neue TRGS 528, bleibt bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen die Gefahrenbeurteilung in Verbindung mit der Umsetzbarkeit der einzelnen Forderungen das ausschlaggebende Kriterium.
Wie hilft eine Gefährdungsbeurteilung, die Vorschriften für Schweißarbeitsplätze einzuhalten?
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu treffen, ist immer sinnvoll, gerade angesichts der Gefahren beim Schweißen. Eine Gefährdungsbeurteilung liefert die Entscheidungsgrundlage für die zu treffenden Schutzmaßnahmen im Sinne der TGRS 528.
Diese Beurteilung müssen Sie nicht zwangsläufig in Eigenregie vornehmen. Experten und Menschen vom Fach helfen gern dabei. Sie kennen die TRGS 528 ganz genau und wissen, welche Maßnahmenkombination einen geeigneten Kompromiss bilden, um einerseits der Arbeitsrealität des Betreibers zu entsprechen und gleichzeitig die Schweißarbeitsplatz-Vorschriften einzuhalten.
Sind Filtertürme nach TRGS 528 ungeeignet?
Filtertürme sind auch laut der TRGS 528 bestens dazu geeignet die Gefahren durch Schweißrauch signifikant zu verringern. Filtertürme gelten also als legitime Schutzmaßnahme. Der Filterturm AIRTOWER arbeitet nach TRGS 528 empfohlenem Schichtenlüftungsprinzip.
Darüber hinaus werden Möglichkeiten der Raumabsaugung dann besonders relevant eingestuft und sind durch die TRGS 528 legitimiert, wenn den ursprünglichen Anforderungen im Produktionsalltag schlicht nicht uneingeschränkt nachgekommen werden kann.
Beispiel für besonders relevante Raumabsaugung:
Manche Schweißverfahren verwenden Schutzgas
Bei einer direkten Absaugung nahe der Emissionsquelle wird das dringend benötigte Schutzgas mit abgezogen. Die eigentliche Arbeit wäre dadurch massiv behindert.
Es werden sehr große Elemente geschweißt
Der Arbeitsort wechselt häufig und auf Grund der Bauteilgeometrie sind einzelne Emissionsquellen einfach nicht für direkte Erfassungselemente zugänglich. Die Absaugung wird zur unmöglichen Belastung für den Schweißer.
Die Situationen am Arbeitsplatz sind mitunter sehr individuell und so muss im Sinne der TRGS 528 eine sinnvolle Balance gefunden werden, die einerseits alle Mitarbeiter in der Halle oder Werkstatt wirksam vor den Gefahren beim Schweißen schützt und andererseits die Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeiten nicht unnötig hindert. Und vergessen wir nicht: die Vorschriften an den Schweißarbeitsplätzen dienen keinem Selbstzweck, ihr Ziel ist Einhaltung der Grenzwerte zum Wohle der Gesundheit.
+++ ANMERKUNG: Die TRGS 528 enthält u. a. eine Erweiterung, dass mechanisierte oder automatisierte Schweißsysteme nach Möglichkeit (teil)eingehaust und abgesaugt werden sollen. In der AIRLINE finden Sie eine für die Roboterzellen- oder Maschinendirektabsaugung eine leistungsstarke und kostensparende Lösung. +++
Wieso der Satz „Filtertürme sind zur Erfassung dieser Gefahrstoffe generell ungeeignet.“ missverständlich ist
Möglicherweise stolpert der ein oder andere über folgenden Satz in der TRGS 528: „Filtertürme sind zur Erfassung dieser Gefahrstoffe generell ungeeignet.“
Na, was denn nun? Keine Sorge, Filtertürme bleiben eine legitime Lösung, um den Gefahren beim Schweißen Herr zu werden. Diese Formulierung steht im Zusammenhang mit der direkten Erfassung und sagt in diesem Zuge aus, dass ein Filterturm als alleinige Absaugung nicht zulässig ist.
Aber: Die Kombination sorgt für die Wirksamkeit. Auch in der TRGS 528 bleibt weiterhin bestehen: In Verbindung mit einem Schweißerhelm ist ein Filterturm ohne Kompromisse ein legitimes Maßnahmenpaket und entspricht vollends den Anforderungen der TRGS 528.