Als Novus air GmbH sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den nationalen gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit, insbesondere gemäß den Richtlinien der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), so zugänglich wie möglich zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der BITV 2.0 bzw. der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Trotz unserer Bemühungen gibt es Inhalte und Funktionen, die derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Grund hierfür ist insbesondere eine unverhältnismäßige Belastung gem. §4 Abs. 3 BIKTG Bln aufgrund der Komplexität und Größe der Website.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Bestimmte PDF-Dokumente sind nicht vollständig für Screenreader optimiert.
- Eingebettete Videos verfügen nicht über separat ausgewiesene Untertitel.
- Einige Grafiken und Bilder enthalten keine Alternativtexte.
- Mitunter fehlen Tastaturbedienungen für unwesentliche, interaktive Elemente.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben, um die Zugänglichkeit unserer Website stetig zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.09.2024 erstellt und zuletzt am 20.09.2024 überprüft. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung ist eine durchgeführte Selbstbewertung der Barrierefreiheit.